AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christina Langer (im Folgenden „Fotografin“) und ihren Auftraggebern über fotografische Leistungen.

Der überwiegende Teil der angebotenen Leistungen richtet sich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und erfolgt im B2B-Bereich.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

 

2. Buchung und Vertragsabschluss

Ein Auftrag gilt als verbindlich gebucht, sobald

  • der Gesamtbetrag,

  • oder die vereinbarte Anzahlung

auf dem Konto der Fotografin eingegangen ist.

Erst mit Zahlungseingang wird der vereinbarte Termin verbindlich im Kalender reserviert.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung entweder

  • als vollständige Zahlung,

  • oder als vereinbarte Anzahlung.

Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens vor Übergabe der fertigen Bilder beglichen sein.

 

4. Terminverschiebung und Stornierung

Terminverschiebung

Eine einmalige Terminverschiebung ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein neuer Termin innerhalb von 6 Monaten vereinbart wird.

Bei Krankheit oder unvorhersehbaren Umständen wird in erster Linie versucht, gemeinsam einen Ersatztermin innerhalb dieses Zeitraums zu finden.

Stornierung

Mit Zahlungseingang gilt der Auftrag als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Konzeptions- und Vorbereitungsphase. Eine Stornierung sowie eine Rückerstattung des bereits geleisteten Betrages sind ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

5. Leistung der Fotografin

Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

Der künstlerische Gestaltungsspielraum hinsichtlich Bildkomposition, Perspektive, Lichtführung sowie Auswahl der finalen Bilder liegt im Ermessen der Fotografin.

Ein Anspruch auf die Aufnahme bestimmter Motive oder Personen besteht nicht.

 

6. Verspätung des Auftraggebers

Erscheint der Auftraggeber verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die verfügbare Shootingzeit entsprechend.

Ein Anspruch auf Verlängerung des Shootings oder Preisreduktion besteht in diesem Fall nicht.

Eine Verlängerung des Shootings ist nur möglich, sofern dies zeitlich umsetzbar ist.

 

7. Zustimmung abgebildeter Personen (Model-Release)

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Shootings entstandene Fotografien, auf denen er oder von ihm beauftragte Personen abgebildet sind, gemäß den in diesen AGB geregelten Nutzungsrechten verwendet werden dürfen.

Sofern neben dem Auftraggeber weitere Personen (z. B. Mitarbeiter, Modelle oder Kooperationspartner) fotografiert werden, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, deren Zustimmung zur Aufnahme der Bilder einzuholen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen mit der Aufnahme und der vereinbarten Nutzung der Bilder einverstanden sind.

 

8. Bildbearbeitung und Stil

Die Bildbearbeitung erfolgt im individuellen Stil der Fotografin.

Der Auftraggeber bestätigt mit der Buchung, sich mit dem fotografischen Stil der Fotografin vertraut gemacht zu haben.

Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich Bildstil, Farbgebung oder Retusche stellen eine zusätzliche Leistung dar und können gesondert verrechnet werden.

Die Übergabe von unbearbeiteten Rohdateien (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.

Die final bearbeiteten Bilder werden in der Regel innerhalb von maximal 5 Wochen nach dem Shooting über eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

 

9. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den übergebenen Bildern für die eigene Marke und das eigene Unternehmen.

Die Bilder dürfen insbesondere verwendet werden für:

  • Website

  • Social Media

  • Marketing- und Werbemaßnahmen

  • PR- und Pressearbeit

  • eigene Veröffentlichungen des Unternehmens

Nicht gestattet ist insbesondere:

  • Weiterverkauf der Bilder

  • Weitergabe der Bilder an Dritte zur kommerziellen Nutzung

  • Nutzung durch andere Unternehmen oder Marken

  • Upload auf Stockplattformen oder Bilddatenbanken

  • Verkauf an Medien, Verlage oder Agenturen ohne Zustimmung der Fotografin

  • starke Bildmanipulationen oder Verfremdungen

Das Beschneiden der Bilder zur Anpassung an Formate (z. B. für Social Media) ist erlaubt.

Die Urheberrechte verbleiben in jedem Fall bei der Fotografin.

 

10. Portfolio- und Marketingnutzung

Die Fotografin ist berechtigt, entstandene Bilder für eigene Marketingzwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:

  • Website

  • Portfolio

  • Social Media

  • Drucksorten

  • Präsentationen

  • Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der eigenen Arbeit

Sollte der Auftraggeber eine Veröffentlichung der Bilder vollständig ausschließen wollen, ist dies vor dem Shooting schriftlich mitzuteilen.

 

11. Reisekosten

Reisekosten werden wie folgt verrechnet:

  • €0,50 pro gefahrenem Kilometer

  • €40,- pro gefahrene Stunde

Zusätzliche Kosten wie Parkgebühren, Maut oder notwendige Übernachtungen können gesondert verrechnet werden.

 

12. Haftung

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Für technische Defekte, Verlust von Bilddaten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

13. Archivierung

Die bearbeiteten Bilder werden von der Fotografin für ein Jahr archiviert.

Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung der Bilddaten.

 

14. Höhere Gewalt

Kann ein Termin aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen seitens der Fotografin nicht wahrgenommen werden, wird in erster Linie versucht, einen Ersatztermin zu finden.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesem Fall nicht.

 

15. Sonderregelung für Hochzeiten

Für Hochzeitsbegleitungen können gesonderte Vereinbarungen hinsichtlich Anzahlung, Stornierung und Leistungsumfang getroffen werden.

Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt verhindert sein, wird sie sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.